Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 21. Oktober 2026
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für Verträge zwischen der ATTEC UG (haftungsbeschränkt), Talstraße 15, 57076 Siegen, und ihren Auftraggebern. Rivattec ist ein Angebot der ATTEC UG (haftungsbeschränkt). Ihr Vertragspartner ist in jedem Fall die ATTEC UG (haftungsbeschränkt).
Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen, die wir für Sie erbringen. Es gilt jeweils die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
Diese Bedingungen gelten gegenüber Unternehmern nach § 14 BGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Gegenüber Verbrauchern gelten sie nicht.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt. Das gilt auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen erbringen. Abweichungen gelten nur, wenn wir ihnen in Textform zustimmen.
Weicht ein mit Ihnen geschlossener Einzelvertrag von diesen Bedingungen ab, gilt der Einzelvertrag.
2. Vertragsgegenstand
Unter dem Namen Rivattec erbringen wir Leistungen in den Bereichen Fördermittelberatung, Engineering und künstliche Intelligenz.
Dazu gehören Beratung, Antragsarbeit, technische Dokumentation, Berichte und Nachweise, Analysen und Berechnungen, Schulungen sowie Konzeption, Entwicklung und Einführung von Softwarelösungen. Welche Leistungen wir im Einzelnen übernehmen, ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
Beratungs- und Antragsleistungen erbringen wir als Dienstleistung. Geschuldet ist eine fachgerechte Bearbeitung, nicht ein bestimmter Erfolg. Ist im Angebot ausdrücklich ein abgrenzbares Werk vereinbart, etwa ein Dokument, eine Berechnung, eine Dokumentation oder eine Software, gilt für diese Leistung das Werkvertragsrecht.
Ist eine Abnahme vereinbart, prüfen Sie das Arbeitsergebnis nach der Übergabe und erklären die Abnahme in Textform. Mängel teilen Sie uns nachvollziehbar mit. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
Bei Leistungen zur technischen Dokumentation und zur Konformität erstellen wir Unterlagen, Nachweise und Entwürfe. Die Unterschrift und die Herstellerverantwortung bleiben bei Ihnen.
Wir schulden keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung. Wir prüfen keine Rechtsfragen und keine steuerlichen Fragen und vertreten Sie nicht vor Gerichten. Treten solche Fragen in einem Projekt auf, weisen wir Sie darauf hin. Die Beauftragung einer Rechtsanwaltskanzlei, einer Steuerberatung oder einer Wirtschaftsprüfung bleibt Ihre Aufgabe.
Eine Förderzusage ist nicht Gegenstand des Vertrags und kann von uns nicht zugesichert werden. Pflichten und Fristen aus einem Zuwendungsbescheid treffen Sie als Zuwendungsempfänger.
Wir dürfen zur Erbringung der Leistungen fachlich geeignete Dritte einsetzen. Unsere Verantwortung Ihnen gegenüber bleibt davon unberührt.
3. Zustandekommen des Vertrags
Der kostenlose Fördercheck ist unverbindlich und begründet noch keinen Vertrag.
Der Fördercheck umfasst ein Erstgespräch, die Recherche passender Programme und begründete Vorschläge dazu. Ein Anspruch auf weitere Leistungen entsteht daraus nicht.
Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Bindefrist ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Sie das Angebot annehmen und wir den Auftrag bestätigen. Für Annahme und Bestätigung genügt die Textform, also auch eine E-Mail.
Beginnen wir auf Ihren Wunsch vor der Auftragsbestätigung mit der Arbeit, gilt der Vertrag mit dem Inhalt des Angebots als geschlossen.
Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie in Textform bestätigen.
4. Vergütung
Fördercheck, Recherche und Erstgespräch sind kostenlos. Für alle weiteren Leistungen erhalten Sie vorab ein Angebot. Die Höhe der Vergütung und die Art der Abrechnung, also Festpreis, Abrechnung nach Aufwand oder erfolgsabhängige Vergütung, ergeben sich aus diesem Angebot.
In der Fördermittelberatung entsteht die Vergütung erst im Erfolgsfall, also nach der Bewilligung Ihrer Förderung. Grundlage, Bemessung und Fälligkeit des Erfolgsanteils stehen im Angebot.
Ist eine erfolgsabhängige Vergütung nach den Vorgaben des jeweiligen Förderprogramms nicht zulässig oder nicht förderfähig, weisen wir Sie vor der Beauftragung darauf hin. Für dieses Projekt vereinbaren wir dann eine Abrechnung nach Aufwand oder einen Festpreis.
Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, rechnen wir nur nach vorheriger Abstimmung in Textform ab.
Reisekosten und sonstige Auslagen rechnen wir nur ab, soweit das im Angebot vorgesehen ist. Soweit das Angebot es vorsieht, rechnen wir Teilleistungen ab.
Die Umsatzsteuer wird, soweit sie anfällt, zusätzlich in gesetzlicher Höhe ausgewiesen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.
Gegen unsere Forderungen können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
5. Mitwirkungspflichten
Für die Arbeit an Anträgen und Projekten brauchen wir Unterlagen und Auskünfte aus Ihrem Betrieb. Sie stellen diese rechtzeitig und vollständig bereit.
Sie benennen uns eine Ansprechperson, die Auskunft geben und Entscheidungen herbeiführen kann, und einen Vertreter für deren Abwesenheit.
Dazu gehören je nach Projekt Angaben zum Betrieb, zu Kosten und Finanzierung, zu Terminen und zum Projektverlauf sowie technische Unterlagen. Die Angaben müssen inhaltlich richtig sein. Soweit es für die Leistung nötig ist, geben Sie uns Zugang zu Räumen, Anlagen und Systemen.
Die von Ihnen übergebenen Angaben prüfen wir nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit das nicht ausdrücklich vereinbart ist. Für Angaben, die Sie gegenüber Förderstellen und Behörden machen, bleiben Sie verantwortlich. Erklärungen gegenüber Förderstellen geben Sie selbst ab, soweit nichts anderes vereinbart ist.
Fehlt eine Zuarbeit oder kommt sie verspätet, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Entsteht dadurch Mehraufwand, rechnen wir diesen nach den im Angebot genannten Sätzen ab. Wir weisen Sie vorher darauf hin.
6. Laufzeit und Kündigung
Projektbezogene Verträge laufen bis zum Abschluss der vereinbarten Leistung.
Verträge über laufende Leistungen, etwa die Betreuung nach einer Bewilligung oder den Betrieb und die Pflege einer Anwendung, laufen auf unbestimmte Zeit, wenn im Angebot keine Laufzeit genannt ist. Beide Seiten können solche Verträge ordentlich kündigen. Die Mindestlaufzeit beträgt 36 Monate ab Vertragsschluss. Danach ist die Kündigung jährlich zum Jahresende möglich. Sie muss der anderen Seite mindestens einen Monat vor Jahresende zugehen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Seiten erhalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Seite wesentliche Pflichten aus dem Vertrag verletzt und die Verletzung trotz Fristsetzung nicht abstellt. Die gesetzlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Können wir eine Leistung aus Gründen nicht erbringen, die wir nicht zu vertreten haben, etwa bei höherer Gewalt oder bei einem länger andauernden Ausfall von Netzen oder Diensten Dritter, verschieben sich die vereinbarten Termine um die Dauer der Behinderung. Wir informieren Sie unverzüglich.
Kündigungen sind in Textform zu erklären.
Nach Beendigung rechnen wir die bis dahin erbrachten Leistungen ab. Auf Ihren Wunsch übergeben wir den Stand der Arbeiten und die vorhandenen Unterlagen.
7. Haftung
Eine Förderzusage hängt von der Entscheidung der Bewilligungsstelle ab. Diese Entscheidung liegt außerhalb unseres Einflusses.
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in allen Fällen, in denen das Gesetz eine Haftung zwingend vorschreibt, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei einer von uns übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst möglich macht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen dürfen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypisch eintretenden Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt besonders für entgangenen Gewinn, für mittelbare Schäden und für den Verlust von Daten, soweit der Verlust bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung vermeidbar gewesen wäre.
Wir haften nicht dafür, dass eine Förderung beantragt werden kann, bewilligt wird, in einer bestimmten Höhe bewilligt wird oder nach einer Bewilligung ausgezahlt wird. Ebenso haften wir nicht für Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben, die aus Ihrem Betrieb stammen, und nicht für Nachteile, die aus einer verspäteten Zuarbeit entstehen.
Ergebnisse, die mit Verfahren der künstlichen Intelligenz erzeugt werden, sind nicht in jedem Einzelfall fehlerfrei. Sie prüfen solche Ergebnisse, bevor Sie sie in Vorgängen mit rechtlichen, finanziellen oder sicherheitsrelevanten Folgen verwenden.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
Diese Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter und unserer Erfüllungsgehilfen.
8. Vertraulichkeit
Beide Seiten behandeln Informationen der anderen Seite vertraulich, die als vertraulich bezeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dazu gehören Kalkulationen, Konstruktions- und Projektunterlagen, Betriebsdaten, Geschäftszahlen und Projektinhalte.
Diese Informationen geben wir nicht an Dritte weiter. Ausgenommen sind Förderstellen, Behörden, Projektträger und von uns eingesetzte Dritte, soweit die Weitergabe für die Durchführung des Auftrags nötig ist. Eingesetzte Dritte verpflichten wir entsprechend.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, die eine Seite rechtmäßig von anderer Stelle erhalten hat oder die aufgrund einer gesetzlichen oder behördlichen Pflicht offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeit gilt über das Ende des Vertrags hinaus. Eine gesondert geschlossene Vertraulichkeitsvereinbarung geht diesen Bedingungen vor.
9. Arbeitsergebnisse und Nutzungsrechte
An den für Sie erstellten Arbeitsergebnissen, etwa Antragsunterlagen, Berichten, Dokumentationen, Berechnungen und Software, erhalten Sie mit der vollständigen Zahlung der Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht zur Nutzung für den vereinbarten Zweck in Ihrem Betrieb. Bis zur vollständigen Zahlung ist die Nutzung widerruflich.
Allgemeines Wissen, Verfahren, Vorlagen und wiederverwendbare Bausteine, die wir vor oder während des Projekts entwickeln, bleiben bei uns. Wir dürfen sie in anderen Projekten weiter nutzen. Ihre vertraulichen Informationen und Ihre Daten sind davon nicht betroffen.
Rechte Dritter an eingesetzter Software, an Bibliotheken und an Modellen Dritter bleiben unberührt. Auf Bedingungen solcher Dritten weisen wir hin, soweit sie uns bekannt sind.
10. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den gesetzlichen Vorgaben. Welche Daten beim Besuch dieser Website verarbeitet werden, steht in unserer Datenschutzerklärung.
Verarbeiten wir in einem Projekt personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag, schließen wir vorher einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung nach Artikel 28 DSGVO.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sind Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Siegen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag. Im Übrigen gelten für die örtliche Zuständigkeit der Gerichte die gesetzlichen Vorschriften.
Wir nennen Sie als Referenz, nehmen Ihr Logo in eine Referenzliste auf oder beschreiben ein Projekt öffentlich nur mit Ihrer vorherigen Zustimmung in Textform. Eine erteilte Zustimmung können Sie für die Zukunft widerrufen.
Rechte und Pflichten aus dem Vertrag dürfen Sie nur mit unserer Zustimmung in Textform auf einen Dritten übertragen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung dieser Bestimmung.
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder wird sie unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Fragen zu diesen Bedingungen
Schreiben Sie uns an info@rivattec.de. Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage.